
Bargeld; Sparguthaben; Wertpapiere; Gegenstände (z.B. Schmuck); Haus- und Grundeigentum sowie Eigentumswohnungen; Sparbriefe; Bausparguthaben. Der Grundfreibetrag liegt bei bis Euro für Erwachsene, die Höhen variieren je nach Geburtsjahr. Bei Minderjährigen liegt der Grundfreibetrag bei Euro. Zusätzlich steht jedem Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft ein Freibetrag von Euro zu. Dann kommt Frau von der Leyen und wirft ihnen vor, eine Erhöhung von Hartz-IV komme für Sie in Form von Bargeld nicht ins Haus, sondern in Form von.